Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
    Auch durch unsere Vertreter getroffene Vereinbarungen sowie mündliche Absprachen sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
  2. Die gewünschten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt jeder Art, die uns an der sachgemäßen und rechtzeitigen Ausführung des Auftrages hindert, kurz, jeder außerhalb unseres Verschuldens liegender Hinderungsgrund berechtigt uns ohne weiteres, die Lieferungsverpflichtungen nach unserem Ermessen ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben.
  3. Die Lieferung erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Empfängers, auch bei evtl. Franko-Lieferung. Bei Einzelbestellungen wird der Versand nach bestem Ermessen und ohne Verbindlichkeit für günstigste Versandart, wenn keine besonderen Vorschriften gegeben werden, vorgenommen.
    Außenverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  4. Beanstandungen sind unbeschadet der Vorschrift des Paragraphen 377 des HGB schriftlich anzubringen. Für die Beschaffenheit der Ware übernehmen wir Gewähr in der Weise, dass wir für nachweislich fehlerhafte oder durch uns falsch gelieferte Ware sofort Ersatz liefern bzw. bei Rücksendungen eine Nacharbeit kostenlos vornehmen, rechtzeitige Beanstandung vorausgesetzt (Garantiehinweis siehe https://www.bankamp.de/ueber-uns/vorteile/ ).
    Eine Einhaltung der Maße wird soweit durchgeführt, als der durch die Fabrikation gebotene Spielraum es zulässt. Besondere Anforderungen sind bei Bestellungen zu vereinbaren.
  5. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei einer Zahlung nach 30 Tagen ist der volle Rechnungsbetrag ohne Kürzung fällig.
  6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. In dieser Beziehung gelten alle unsere Lieferungen, auch die zukünftigen, als ein einheitlicher Vertrag, so dass der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange irgendwelche Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung ist der Käufer verpflichtet, uns sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen, unter Einsendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls zur Erwirkung der Freigabe zu benachrichtigen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unseres Eigentums erforderlich sind. Etwaige Sicherheiten werden wir nach unserer Wahl freigeben, sofern die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersichert sind.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Arnsberg. Es gilt deutsches Recht.

Eingetragen im H.R. des Amtsgerichts Arnsberg HRA 8288.
Vertreten durch die Komplementärin der EKB-Verwaltungs GmbH (HRB1770)
diese vertreten durch die Geschäftsführer Michael Kossmann – Karl-Heinz Kossmann

Bankamp-Leuchten GmbH & Co. KG